AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Agenturunternehmen Toepper Werbung, Inhaber: Michaela Toepper – im folgenden Toepper Werbung genannt – und dem Vertragspartner/Kunden. Toepper Werbung erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist.

1. Urheber- und Nutzungsrecht

1.1

Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten Entwürfe/ Reinzeichnungen/Bilder/Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Toepper Werbung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig. Toepper Werbung hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber Toepper Werbung eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

1.2

Toepper Werbung überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Toepper Werbung bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Toepper Werbung und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form- ist Toepper Werbung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, zumindest jedoch € 2.000 pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

1.4

Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

1.5
Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.

2. Angebote, Vergütung

2.1

Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2

Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird.

2.3

Toepper Werbung bleibt an ein Angebot längstens zwei Wochen nach dessen Abgabe gebunden.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1

Sonderleistungen (z. B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf Grundlage vorheriger Absprache. Sie werden nach Zeitaufwand erfasst und sind kostenpflichtig.

3.2

Auslagen für technische Nebenkosten, oder Lizensgebühren, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.3

Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.

4. Zahlung und Fälligkeit

4.1

Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z. B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlung gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem die Firma Toepper Werbung über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

4.2

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Toepper Werbung Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Toepper Werbung auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.

4.3

Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma Toepper Werbung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung

5.1

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für Toepper Werbung.

5.2

Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Toepper Werbung berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.

6. Dateien/Layouts

6.1

Toepper Werbung ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

6.2

Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. Toepper Werbung übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

6.3

Hat Toepper Werbung dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

7. Belegmuster, Referenznachweise

7.1

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Toepper Werbung nach Absprache einwandfreie Muster, die unter Umständen gesondert abgerechnet oder angerechnet werden. Toepper Werbung ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden.

8. Lieferung, Gefahrübergang

8.1

Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

8.2
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

8.3

Gerät Toepper Werbung in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.4

Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von Toepper Werbung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.5

Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

9. Beanstandungen, Haftung

9.1

Toepper Werbung verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.

9.2

Toepper Werbung haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern Toepper Werbung Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

9.3

Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.4

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken, Mustern oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen und Muster entfällt jede Haftung.

9.5

Bei berechtigten Beanstandungen ist Toepper Werbung unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.

9.6

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.

9.7

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.

9.8

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Werkes bei Toepper Werbung anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.

9.9

Toepper Werbung haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern Toepper Werbung nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

9.10

Toepper Werbung übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist Toepper Werbung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorar zu fordern, mindestens jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

9.11

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Toepper Werbung übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und das diese Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Toepper Werbung im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Toepper Werbung übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber der Toepper Werbung übergeben hat.

10. Datensicherheit, Datenschutz

10.1

Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Toepper Werbung ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt Toepper Werbung keine Haftung.

10.2

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt Toepper Werbung keine Haftung.

10.3

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen/ Bilder, die an Toepper Werbung übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Toepper Werbung von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4

Toepper Werbung bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von Toepper Werbung nicht an Dritte weiter zu geben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1

Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Hauptsitz der Firma Toepper Werbung und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der Hauptsitz der Firma Toepper Werbung als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart, falls Ansprüche gegen den Kunden (Vertragspartner, Käufer) im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

12. Schlussbestimmung

12.1

Sollten einzelne dieser Bedingungen gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Rechtsunwirksames ist möglichst sinnbewahrend zu ersetzen.

Haben Sie noch Fragen?

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